Router mieten oder kaufen? Was sich über 24 Monate wirklich rechnet
Aktualisiert am 22. August 2026von Carsten Eckhardt

Transparenz: Spacle finanziert sich über Provisionen. Klickst du auf einen mit „Anzeige“ gekennzeichneten Link und schließt dort ab, zahlt der Anbieter uns eine Vergütung. Für dich ändert sich am Preis nichts.
An Hardware verdienen wir nichts. Für Router haben wir kein Partnerprogramm. Deshalb findest du hier keine Modellempfehlung, dafür eine Rechnung, die du mit deinen eigenen Zahlen nachrechnen kannst.
Stand: August 2026. Die Rechtslage ist unten im Quellen-Kasten belegt. Alle Eurobeträge in den Rechenbeispielen sind als Beispielwerte gekennzeichnet, deine echten Zahlen stehen auf deiner Rechnung.
Das Wichtigste in Kürze
Du darfst deinen eigenen Router anschließen. § 73 Absatz 1 TKG stellt fest: „das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt“. Alles Aktive dahinter ist deine Sache.
Die Zugangsdaten kosten nichts und du musst nicht darum bitten. Der Anbieter hat sie dir „in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen“ (§ 73 Absatz 3 TKG).
Das gilt auch für Glasfaser. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Branchenverbände abgelehnt, den Netzabschlusspunkt hinter den ONT zu verlegen (Pressemitteilung vom 22.01.2025); mehrere Antragsteller haben Widerspruch eingelegt, § 73 Absatz 1 TKG gilt weiter.
Die Kostenfrage ist eine Multiplikation: Monatsmiete mal 24. Bei 5 Euro Monatsmiete sind das 120 Euro in der Mindestlaufzeit, und danach läuft die Miete weiter.
Mieten bleibt sinnvoll bei Support aus einer Hand, Austausch im Defektfall und absehbarem Technikwechsel. Kaufen lohnt, wenn du den Anschluss länger behältst und das Gerät zur Anschlussart passt.
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Der Router kommt vom Anbieter, den nimmt man eben. Das ist der teuerste Irrtum an dieser Stelle. Du darfst dir dein Gerät selbst aussuchen, seit dem 1. August 2016 ist das geklärt. Heute steht die Regel in § 73 des Telekommunikationsgesetzes, und die Zugangsdaten dafür muss dein Anbieter dir unaufgefordert und kostenfrei geben.
Ob sich der Kauf lohnt, entscheidet eine Multiplikation. Nimm die Monatsmiete auf deiner Rechnung mal 24. Bei 5 Euro sind das 120 Euro, bei 8 Euro 192 Euro, und beide Beträge sind Beispielwerte. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Miete einfach weiter, das Gerät gehört dir trotzdem nie.
Darfst du deinen eigenen Router überhaupt anschließen?
Ja, an jedem Anschluss.
§ 73 Absatz 1 TKG zieht die Grenze an einer Stelle, die man sehen kann: „Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.“ Passiv heißt, ohne eigene Elektronik. Das Netz des Anbieters endet an der Dose in der Wand, alles danach ist dein Heimnetz.
Absatz 3 zieht daraus die Konsequenz. Anbieter dürfen den Anschluss eines Endgeräts nicht verweigern, solange es die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllt. Sie dürfen dir ein Gerät überlassen, „dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben“.
Und die Zugangsdaten? Die schuldet dir der Anbieter von sich aus. Im Gesetz steht, er habe „notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste“ dem Endnutzer „in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen“. Die Telefonie steckt in dieser Formulierung mit drin, denn sie ist einer der genannten Telekommunikationsdienste.
Kurz erklärt: Netzabschlusspunkt. Der physische Punkt, an dem dir der Zugang zum öffentlichen Netz bereitgestellt wird (§ 3 Nummer 32 TKG). Er ist passiv, also die Anschlussdose in der Wand. Alles Aktive dahinter, vom Modem über den ONT bis zum Router, steht auf deiner Seite der Grenze und darfst du aussuchen.
So weit die Regel. Spannend wird es dort, wo Anbieter argumentieren, ihr Netz höre in Wahrheit ein Stück später auf.
Gilt die Routerfreiheit auch bei Kabel und Glasfaser?
Am Kabelanschluss ja, und darüber streitet niemand mehr. AVM datiert die freie Gerätewahl am Kabelanschluss auf denselben August 2016. Das Kabelmodem steckt heute in vielen Routern gleich mit drin, es ist Teil deiner Ausrüstung.
Bei Glasfaser lief ein jahrelanges Verfahren, und genau hier wird es interessant. Am 3. Juni 2022 beantragten die Verbände ANGA, BREKO, BUGLAS, VATM und VKU bei der Bundesnetzagentur, in passiven optischen Netzen den Netzabschluss hinter dem ONT zu verorten, also hinter dem Glasfasermodem. Rechtsgrundlage dafür wäre § 73 Absatz 2 TKG gewesen, der Ausnahmen per Allgemeinverfügung erlaubt. Wäre der Antrag durchgegangen, hätte der Anbieter das Modem stellen dürfen und dein eigenes Gerät hätte erst dahinter angefangen.
Die Bundesnetzagentur lehnte ab. Behördenpräsident Klaus Müller am 22. Januar 2025: „Die aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiter auch für Glasfasernetze.“ Das Argument der Verbände, empfindliche PON-Netze könnten durch falsche Endgeräte gestört werden, hielt die Behörde für mit den bestehenden Regeln beherrschbar.
Vom Tisch ist die Sache damit nicht ganz. Mehrere Antragsteller haben fristwahrend Widerspruch eingelegt. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu, das habe „keine Auswirkung auf die fortdauernde Geltung von § 73 Absatz 1 TKG“.
Recht haben und Technik haben sind allerdings zwei verschiedene Dinge.
Ein Glasfaseranschluss läuft je nach Netz als AON, GPON oder XGS-PON, und AVM beschreibt die drei als deutlich unterschiedliche Bauweisen: AON gibt jedem Haushalt eine eigene Leitung, GPON und XGS-PON teilen eine Leitung auf mehrere Haushalte auf. Dein Gerät muss den Standard beherrschen, der an deiner Adresse liegt. Manche Router bringen das Glasfasermodem mit, andere brauchen den ONT davor. Frag beim Anbieter nach, welche Technik er dort fährt, bevor du bestellst.
Das Recht steht also. Bleibt die Frage, ob es sich für dich überhaupt rechnet, es zu nutzen.
Was kostet dich die Miete über 24 Monate?
Monatsmiete mal 24, das ist die ganze Rechnung.
- 3 Euro im Monat: 72 Euro in 24 Monaten
- 5 Euro im Monat: 120 Euro in 24 Monaten
- 8 Euro im Monat: 192 Euro in 24 Monaten
- 12 Euro im Monat: 288 Euro in 24 Monaten
- Alle vier Zeilen sind Beispielwerte zum Nachrechnen, keine Anbieterpreise. Deine Miete steht als eigene Position auf der Rechnung, oft unter „Hardware“ oder „Gerätemiete“.
Damit hast du deine Kaufgrenze. Ein Gerät, das weniger kostet als diese Summe, ist nach zwei Jahren bezahlt. Bei 5 Euro Beispielmiete liegt die Grenze bei 120 Euro nach zwei Jahren und bei 240 Euro nach vier, weil die Miete weiterläuft und der Kauf einmalig bleibt.
Zwei Punkte verschieben das Ergebnis noch. Ein gekaufter Router zieht mit dir um und lässt sich später verkaufen, ein Mietgerät geht zurück. Und manche Tarife enthalten das Gerät ohne Aufpreis: Dann steht keine Position auf der Rechnung, und Mieten kostet dich tatsächlich nichts.
Deshalb gehört die Gerätemiete in jeden Tarifvergleich hinein. Ein Anschluss, der 2 Euro günstiger ist und 5 Euro Router kostet, ist der teurere von beiden.
Nach der reinen Rechnung gewinnt der Kauf in den meisten Fällen. Es gibt trotzdem Situationen, in denen wir mieten würden.
Wann ist Mieten trotzdem die bessere Wahl?
- Support aus einer Hand: Hakt der Anschluss, kann der Anbieter das Gerät nicht als Ursache abtun, weil es seines ist.
- Konfiguration und Updates laufen von allein, weil der Anbieter das Gerät fernwartet. Wer sich um Firmware nicht kümmern will, kauft sich hier Ruhe.
- Geht das Gerät kaputt, kommt Ersatz, und du zahlst nicht zum zweiten Mal.
- Kein Geld im Voraus. Wer gerade umgezogen ist, hat für Hardware oft keine 150 Euro übrig.
- Absehbarer Technikwechsel: Wenn in deiner Straße Glasfaser gebaut wird und du in einem Jahr umsteigst, kaufst du sonst zweimal.
Der Preis dafür ist ein Gerät, das dir nie gehört. Wer alle zwei Jahre den Anbieter wechselt und jedes Mal neu mietet, zahlt für Hardware immer weiter und besitzt am Ende nichts. Wer dagegen bei einem Anschluss bleibt, zahlt die Miete Jahr für Jahr für ein Gerät, das längst abbezahlt wäre.
Fällt die Entscheidung auf Kaufen, entscheidet ab hier die Auswahl.
Worauf musst du beim Kauf achten?
Zuerst auf die Anschlussart, denn kein Router kann alle. DSL, Kabel und Glasfaser sind drei verschiedene Zugangstechniken mit drei verschiedenen Modems. Ein DSL-Router am Kabelanschluss ist ein Briefbeschwerer.
- Anschlussart: DSL, Kabel nach DOCSIS oder Glasfaser mit AON, GPON oder XGS-PON. Steht im Vertrag, sonst beim Anbieter erfragen.
- Telefonie: Willst du weiter über den Router telefonieren, braucht er einen Anschluss für dein Telefon und, wenn du schnurlos telefonierst, eine DECT-Basis.
- WLAN-Standard: Ein Gerät ohne 5-Gigahertz-Band ist heute keine gute Wahl mehr. Wie viel Bandbreite dein Haushalt überhaupt braucht, rechnet dir der Bandbreiten-Rechner aus.
- Update-Versorgung: Frag danach, wie lange der Hersteller Sicherheitsupdates zusagt. Das BSI beschreibt in seiner Technischen Richtlinie TR-03148 grundlegende Sicherheitsanforderungen an Breitbandrouter; sie ist der zugrundeliegende Standard für das IT-Sicherheitskennzeichen der Produktkategorie Breitbandrouter.
- Anschlüsse und Reichweite: Zahl der LAN-Buchsen, Platz für den USB-Stick, Mesh-Fähigkeit, falls später ein zweiter Zugangspunkt dazukommt.
Beim Gebrauchtkauf lauert eine eigene Falle. Viele günstige Angebote sind ausgemusterte Anbietergeräte mit angepasster Firmware, teils an einen Anbieter gebunden, teils ohne Updates. Dazu kommen Modelle, die technisch aus einer anderen Zeit stammen, etwa mit altem Kabelstandard oder ohne 5-Gigahertz-Band.
Kauf deshalb dort, wo du zurückgeben kannst, und prüf das Gerät in der ersten Woche an deinem echten Anschluss. Ein gebrauchtes Gerät ohne Herstellerupdates ist billig gekauft und teuer bezahlt.
Steht der neue Router auf dem Tisch, fehlen noch zwei Dinge: die Zugangsdaten und der Abschied vom alten Gerät.
Wie kommst du an die Zugangsdaten und den Miet-Router los?
Bei einem neuen Vertrag musst du nichts tun, die Daten kommen von allein in Textform. Bei einem laufenden Vertrag forderst du sie an, am besten schriftlich und mit Verweis auf § 73 Absatz 3 TKG. Du brauchst die Zugangsdaten für das Internet und, falls du telefonierst, zusätzlich die für die Telefonie.
Die Gerätemiete endet nicht von selbst, wenn du deinen eigenen Router einsteckst. Sie ist eine eigene Position im Vertrag und muss ausdrücklich gekündigt werden, im Kundenkonto oder schriftlich. Kündige sie erst, wenn der neue Router läuft, sonst stehst du zwischen zwei Geräten ohne Internet da.
Für die Rückgabe gilt: Die Frist steht in deinem Vertrag oder in den AGB deines Anbieters, meist zusammen mit der Adresse des Rücknahmelagers. Fordere ein Rücksendeetikett an, leg Netzteil und Kabel bei und heb den Einlieferungsbeleg samt Sendungsnummer auf. Ohne Nachweis kann dir der Anbieter das Gerät später in Rechnung stellen, und die Beweislast liegt dann bei dir.
Ein Foto vom gepackten Karton kostet zehn Sekunden und hat schon manche Diskussion beendet.
So gehst du vor: 1. Letzte Rechnung öffnen und die Position für die Gerätemiete suchen. 2. Betrag mal 24 nehmen, das ist deine Kaufgrenze für zwei Jahre. 3. Anschlussart klären: DSL, Kabel oder Glasfaser, bei Glasfaser zusätzlich AON, GPON oder XGS-PON. 4. Passenden Router aussuchen und dabei Telefonie, WLAN-Standard und zugesagte Updates prüfen. 5. Zugangsdaten anfordern, falls du sie nicht hast, schriftlich unter Verweis auf § 73 Absatz 3 TKG. 6. Neuen Router anschließen und erst danach die Gerätemiete kündigen. 7. Mietgerät mit Netzteil zurückschicken, Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer aufheben.
Der erste Schritt kostet zwei Minuten: Hol die letzte Rechnung und such die Zeile mit der Gerätemiete. Steht dort eine Null, ist die Sache erledigt und du sparst dir den Rest. Steht dort ein Betrag, nimm ihn mal 24 und du weißt, was dein eigener Router kosten darf. Und wenn ohnehin ein Tarifwechsel ansteht, entscheidest du die Frage sowieso neu, weil die Miete beim neuen Anbieter anders ausfällt.
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Häufige Fragen zu Router mieten und kaufen
Muss mein Anbieter mir die Zugangsdaten auch nachträglich geben?
Das Gesetz nennt als Zeitpunkt den Vertragsschluss und verlangt die Herausgabe „in Textform unaufgefordert und kostenfrei“. Wenn du die Daten nicht mehr hast, fordere sie schriftlich an und nenne § 73 Absatz 3 TKG. Berechnen darf der Anbieter dafür nichts.
Endet die Router-Miete automatisch, wenn ich ein eigenes Gerät nutze?
Nein. Sie ist eine eigene Vertragsposition und läuft weiter, bis du sie kündigst und das Gerät zurückschickst. Prüf auf der nächsten Rechnung, ob die Zeile wirklich verschwunden ist.
Kann ich mit einem eigenen Router weiter über den Anschluss telefonieren?
Ja. Das Gesetz verpflichtet den Anbieter zu den Daten für den Anschluss der Endeinrichtung und für „die Nutzung der Telekommunikationsdienste“, und die Telefonie gehört dazu. Dein Router braucht dafür einen Telefonanschluss oder eine DECT-Basis für Schnurlostelefone.
Brauche ich bei Glasfaser zusätzlich einen ONT?
Das hängt vom Gerät ab. Manche Router bringen das Glasfasermodem mit und kommen ohne separaten ONT aus, andere setzen ihn voraus. Die freie Wahl hast du in beiden Fällen: Die Bundesnetzagentur hat den Antrag abgelehnt, den Netzabschlusspunkt hinter den ONT zu verlegen.
Lohnt sich ein gebrauchter Router?
Wenn du weißt, was du kaufst, ja. Riskant sind ausgemusterte Anbietergeräte mit gebundener Firmware und Modelle, für die es keine Sicherheitsupdates mehr gibt. Frag vor dem Kauf nach Modellbezeichnung und Firmware-Stand und kauf mit Rückgabemöglichkeit.
Bringt ein teurerer Router mehr Tempo am Anschluss?
Am Anschluss selbst nichts. Mehr als vertraglich vereinbart kommt nicht an, egal welches Gerät davor steht. Bessere Hardware wirkt im Heimnetz, also bei WLAN-Reichweite und Stabilität, und dazu steht mehr im Ratgeber „WLAN im ganzen Haus“.
Was mache ich mit dem Mietgerät beim Anbieterwechsel?
Zurückschicken, und zwar innerhalb der Frist aus deinem Vertrag. Der neue Anbieter hat damit nichts zu tun, die Rückgabe läuft über den alten. Wie der Wechsel im Übrigen abläuft, steht im Ratgeber zum DSL-Anbieterwechsel, und welche Anschlussarten es an deiner Adresse gibt, im DSL- und Glasfaser-Vergleich.
Quellen und Stände anzeigen
Quellen und Stand
Recherchiert und geprüft am 21.08.2026. Belegt wird mit dem Gesetzestext, Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, des BSI und Herstellerdokumentation. Zu marktüblichen Miet- und Kaufpreisen liegen uns keine belastbaren aktuellen Erhebungen vor; die Eurobeträge im Text sind deshalb Beispielwerte.
Telekommunikationsgesetz (TKG 2021), § 73 „Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen“, Absätze 1 bis 3, gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__73.html (passiver Netzabschlusspunkt, Anschlussverweigerung unzulässig, kein Zwang zum überlassenen Gerät, Zugangsdaten in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss, Ausnahmen nur per Allgemeinverfügung nach Absatz 2), abgerufen am 21.08.2026.
Telekommunikationsgesetz (TKG 2021), § 3 Nummer 32 und Nummer 62, gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__3.html (Definitionen Netzabschlusspunkt und Telekommunikationsendeinrichtung), abgerufen am 21.08.2026.
Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Endgerätewahlfreiheit gilt in passiven optischen Glasfasernetzen“, 22.01.2025, bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250122_PON_Glasfaser.html (Zitat Klaus Müller, Ablehnung des Verbändeantrags, Begründung zur Störungsgefahr).
Bundesnetzagentur, „Verfahren über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze“, bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Schnittstelle_netzabschluss/Verbaendeantrag/artikel.html (Antrag von ANGA, BREKO, BUGLAS, VATM und VKU vom 03.06.2022, Ergänzung vom 02.06.2023, Rechtsgrundlage § 73 Absatz 2 TKG, fristwahrende Widersprüche ohne Auswirkung auf die fortdauernde Geltung von § 73 Absatz 1 TKG), abgerufen am 21.08.2026.
AVM/FRITZ!: „Wie funktioniert Internet über Kabel?“, fritz.com/ratgeber/avm-erklaert-anschlussarten-teil-2-kabel (DOCSIS, Kabelmodem im Router, Routerfreiheit am Kabelanschluss seit August 2016), abgerufen am 21.08.2026.
AVM/FRITZ!: „FRITZ!Box am Glasfaseranschluss“, fritz.com/ratgeber/fritzbox-am-glasfaseranschluss (AON als Punkt-zu-Punkt-Netz, GPON und XGS-PON als geteiltes Medium, Router mit integriertem Glasfasermodem ohne zweites Gerät), abgerufen am 21.08.2026.
BSI: Technische Richtlinie TR-03148 „Sichere Breitband Router“, bsi.bund.de (grundlegende Sicherheitsanforderungen an Breitbandrouter in privaten Haushalten und kleineren Unternehmen, zugrundeliegender Standard für das IT-Sicherheitskennzeichen der Produktkategorie Breitbandrouter), abgerufen am 21.08.2026.
Zum Datum 01.08.2016: Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten vom 23.01.2016 (BGBl. I S. 106, Nr. 4, ausgegeben am 29.01.2016), nach seinem Artikel 3 in Kraft ab 01.08.2016; seit dem TKG 2021 steht die Regel in § 73 TKG (Fundstelle geprüft am 22.08.2026).
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