DSL-Anbieter wechseln: so klappt es ohne Lücke und ohne Kostenfalle

Aktualisiert am 22. August 2026von Carsten Eckhardt

Illustration: WLAN-Router mit Funkwellen

Deinen DSL-Anbieter wechselst du in drei Schritten:

  1. Neuen Tarif aussuchen.
  2. Beim neuen Anbieter bestellen.
  3. Dort den Anbieterwechsel beauftragen.

Den alten Vertrag kündigst du dabei nicht selbst, das übernimmt der neue Anbieter für dich. Ist deine Mindestlaufzeit abgelaufen, kommst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat aus dem Vertrag (§ 56 TKG). Beim Umzug an eine Adresse, an der dein Anbieter nicht liefern kann, hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 60 TKG). Und länger als einen Arbeitstag darfst du beim Wechsel nicht offline sein, sonst steht dir eine Entschädigung zu.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der neue Anbieter kündigt deinen alten Vertrag mit, kündige beim Wechsel nicht auf eigene Faust (§ 59 TKG).
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kommst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat aus dem Vertrag (§ 56 TKG).
  • Beim Wechsel darfst du höchstens einen Arbeitstag offline sein, sonst stehen dir je weiterem Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent deines Monatsentgelts zu.
  • Beim Umzug an eine Adresse, an der dein Anbieter nicht liefern kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 60 TKG).
  • Entscheidend ist der Effektivpreis: alle Kosten der ersten 24 Monate zusammenzählen, Boni abziehen, durch 24 teilen.
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Welche Kündigungsfrist gilt beim Internetanbieter?

Seit der TKG-Reform ist die Rechtslage verbraucherfreundlich: Die anfängliche Vertragslaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, und dein Anbieter muss dir auch eine Variante mit maximal 12 Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Er läuft auf unbestimmte Zeit weiter, und du kannst jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Stand: August 2026.

Das heißt konkret: Wer seinen alten DSL-Vertrag schon länger als zwei Jahre hat, sitzt nicht fest. Ein Monat Frist, mehr ist es nicht. Für die Kündigung reicht die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail oder das Kundenportal. Ein eingeschriebener Brief ist rechtlich nicht nötig, schadet aber auch nicht, wenn du einen Nachweis willst.

Wann endet mein Vertrag? So findest du es heraus

Das Vertragsende steht im Kundenportal deines Anbieters, in der Vertragszusammenfassung oder auf der Rechnung. Zusätzlich muss dich der Anbieter vor dem Ende der Mindestlaufzeit auf die anstehende Verlängerung und dein Kündigungsrecht hinweisen (§ 56 Abs. 3 TKG). Trag dir das Datum trotzdem selbst in den Kalender ein, etwa drei Monate vorher. Dann hast du genug Zeit, in Ruhe zu vergleichen.

So läuft der Anbieterwechsel ab: der neue Anbieter kündigt mit

Der wichtigste Rat zuerst: Kündige nicht auf eigene Faust, wenn du wechseln willst. Nach § 59 TKG liegt der Anbieterwechsel in der Hand des aufnehmenden Anbieters. Du bestellst den neuen Tarif, gibst deine bisherige Anschluss- und Vertragsnummer an und setzt den Haken beim Wechselauftrag. Die Anbieter stimmen den Schalttermin dann direkt untereinander ab. Kündigst du dagegen selbst und bestellst erst später neu, riskierst du Wochen ohne Anschluss oder doppelte Zahlungen.

Das Gesetz schützt dich dabei an zwei Stellen. Erstens darf die Versorgung beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dein alter Anbieter muss so lange weiterliefern, bis der Wechsel technisch klappt. Zweitens gibt es eine Entschädigung, wenn es doch schiefgeht: Für jeden weiteren Arbeitstag ohne Anschluss stehen dir 10 Euro zu oder 20 Prozent deines vereinbarten Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist (§ 59 Abs. 4 TKG). Das musst du allerdings aktiv beim abgebenden Anbieter einfordern, automatisch überweist das niemand.

Rufnummer mitnehmen

Deine Festnetznummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen, auch das regelt § 59 TKG. Die Portierung beauftragst du einfach bei der Bestellung mit. Klappt die technische Aktivierung der Nummer nicht spätestens am folgenden Arbeitstag, kannst du vom verantwortlichen Anbieter 10 Euro je Verzugstag verlangen.

Der richtige Zeitpunkt

Bestell den neuen Tarif idealerweise zwei bis drei Monate vor deinem Vertragsende und gib als Wunschtermin das Laufzeitende an. Bist du schon aus der Mindestlaufzeit raus, geht es schneller: einen Monat Kündigungsfrist einplanen, mehr nicht. Manche neue Anbieter überbrücken die Restlaufzeit auch mit einem reduzierten Preis oder verschieben den Start, frag danach.

Sonderkündigung beim Umzug: was § 60 TKG regelt

Beim Umzug gilt zunächst: Dein Anbieter darf den Vertrag am neuen Wohnsitz fortführen, ohne dass sich die Laufzeit ändert, sofern er dort liefern kann. Er darf dafür ein Umzugsentgelt verlangen, aber höchstens so viel, wie ein Neuanschluss kosten würde (§ 60 Abs. 1 TKG).

Kann dein Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, greift das Sonderkündigungsrecht: Du kündigst mit einer Frist von einem Monat, wahlweise zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 60 Abs. 2 TKG). Wichtig: Es zählt nur, ob dein eigener Anbieter liefern kann. Dass ein anderer Anbieter am neuen Wohnort Internet anbietet, hebelt dein Kündigungsrecht nicht aus. Als Nachweis verlangen die Anbieter üblicherweise die Meldebestätigung. Und Vorsicht bei einem Detail: Bietet dein Anbieter am neuen Wohnort dieselbe Leistung an, läuft der Vertrag weiter, auch wenn dir das Angebot der Konkurrenz dort besser gefällt.

Neukunden-Boni: was ist realistisch drin?

Der Wechsel lohnt sich vor allem, weil Anbieter und Portale fast ihr gesamtes Pulver auf Neukunden verschießen. Die Bausteine sind immer ähnlich:

  • Ein reduzierter Grundpreis in den ersten Monaten.
  • Ein einmaliger Cashback oder Direktbonus.
  • Dazu oft Startguthaben oder eine Gutschrift für den Router.

Die Vergleichsportale werben im August 2026 mit Gesamtvorteilen von mehreren hundert Euro, Verivox etwa mit bis zu 620 Euro Ersparnis beim Anbieterwechsel, Tarifcheck mit Boni bis 415 Euro. Das sind Bestwerte für einzelne Tarife, nicht der Normalfall, aber 150 bis 300 Euro Bonus sind bei DSL- und Glasfaser-Tarifen regelmäßig erreichbar.

Zwei ehrliche Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Cashback wird meist erst nach der Anschaltung ausgezahlt, manchmal musst du ihn aktiv anfordern. Lies die Bedingungen, bevor du den Bonus in deine Rechnung einbaust. Zweitens: Als Bestandskunde bekommst du solche Konditionen fast nie. Genau deshalb rechnet sich der Wechsel im Takt der Mindestlaufzeit, alle 24 Monate neu vergleichen ist die einfachste Sparstrategie beim Internetanschluss.

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Effektivpreis statt Lockpreis: so rechnest du richtig

Der beworbene Preis ist fast immer ein Lockpreis für die ersten Monate. Entscheidend ist der Effektivpreis: alle Kosten der ersten 24 Monate zusammenzählen, Boni abziehen, durch 24 teilen. Zu den Kosten gehören:

  • Die Grundgebühren inklusive der Rabattmonate.
  • Der einmalige Anschlusspreis.
  • Die Routermiete.
  • Eventuelle Versandkosten.

Ein Rechenbeispiel mit typischen Größenordnungen: Ein Tarif kostet in den Monaten 1 bis 6 je 19,99 Euro, danach 44,99 Euro, dazu kommen einmalig 49,99 Euro Anschlusspreis, und es winken 200 Euro Wechselbonus. Dann zahlst du in 24 Monaten 119,94 Euro plus 809,82 Euro plus 49,99 Euro, abzüglich 200 Euro Bonus bleiben 779,75 Euro. Geteilt durch 24 sind das 32,49 Euro Effektivpreis im Monat. Ein zweiter Tarif mit konstant 34,99 Euro und ohne Bonus wäre trotz des höheren Lockpreis-Eindrucks des ersten Tarifs ab Monat 7 die teurere Wahl über die Gesamtlaufzeit. Ohne diese Rechnung vergleichst du Äpfel mit Birnen. Der größte einzelne Posten in dieser Rechnung ist oft die Routermiete — ob sich ein eigenes Gerät lohnt, rechnet der Ratgeber „Router mieten oder kaufen“ über 24 Monate durch.

Ein Warnhinweis für Monat 25: Ab dann zahlst du nur noch den vollen Grundpreis, der Effektivpreis-Vorteil ist aufgebraucht. Spätestens jetzt gilt wieder Schritt eins dieses Ratgebers: vergleichen, bestellen, wechseln lassen.

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Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Beim Wechsel besser nicht. Beauftrage den Wechsel beim neuen Anbieter, der kündigt mit und stimmt den Schalttermin ab (§ 59 TKG). Selbst kündigen ist nur sinnvoll, wenn du den Anschluss ersatzlos abmelden willst, etwa beim Zusammenziehen.

Wie lange bin ich beim Wechsel offline?

Höchstens einen Arbeitstag, so schreibt es § 59 TKG vor. Dauert es länger, muss dein alter Anbieter weiterliefern, und du kannst je weiterem Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent deines Monatsentgelts verlangen, je nachdem, was höher ist.

Was passiert mit meiner Provider-E-Mail-Adresse?

Nach Vertragsende muss dir der Anbieter für einen angemessenen Zeitraum kostenlos Zugriff auf deine E-Mails oder eine Weiterleitung ermöglichen (§ 56 Abs. 5 TKG). Verlass dich trotzdem nicht darauf: Eine anbieterunabhängige Adresse erspart dir dieses Problem bei jedem künftigen Wechsel.

Kann ich kündigen, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?

Ja. Bei einer einseitigen Vertragsänderung wie einer Preiserhöhung kannst du außerordentlich und ohne Zusatzkosten kündigen, und zwar innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG). Der Anbieter muss dich mindestens einen Monat vorher informieren und dabei auf dein Kündigungsrecht hinweisen.

Lohnt der Wechsel von DSL zu Glasfaser?

Oft ja, wenn Glasfaser bei dir liegt: mehr Tempo, stabilere Leitung, und die Einstiegstarife sind vielerorts auf DSL-Niveau. Rechne aber auch hier den Effektivpreis über 24 Monate und prüfe, was nach der Rabattphase fällig wird. Die TKG-Regeln zu Fristen, Wechsel und Umzug gelten für Glasfaser genauso wie für DSL. Welche Klauseln in Glasfaserverträgen vor Gericht nicht halten, von der überlangen Bindung bis zur unklaren Preisanpassung, steht im Ratgeber zu unzulässigen Glasfaser-Klauseln.

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